Henning Rehbaum MdB

Kreis Warendorf erhält auch 2021 mehr Geld vom Land

Die Kommunen in NRW bekommen laut Gemeindefinanzierungsgesetz  2021  des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen erneut Zuweisungen in Rekordhöhe. Die nordrheinwestfälische Ministerin für den Bereich Kommunales Ina Scharrenbach sagte dazu: „Um die Kommunen des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und Ausfällen bei eigenen originären Einnahmen vor Einbußen im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, soll das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 auf rund 13,573 Milliarden Euro festgesetzt werden.“
 
„Auch die Kommunen im Kreis Warendorf erhält auch im kommenden Jahr mehr Zuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen und profitieren von den erhöhten Zuweisungen. Für die 13 Städte und Gemeinden im Kreis stehen im kommenden Jahr insgesamt rund 108 Mio. Euro zur Verfügung. Eine Steigerung zum Vorjahr von rund 7 Mio. Euro und im Vergleich zu 2017 eine Steigerung von 36 Mio. Euro. Das stärkt die Gemeinden für ihre zahlreichen Aufgaben, davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger bei uns im Kreis“, so die beiden heimischen Landtagsabgeordneten Daniel Hagemeier und Henning Rehbaum.

Zahlen errechnen sich aus der jeweiligen eigenen Steuerkraft der Städte und Gemeinden im Vorjahreszeitraum und stellen einen Ausgleich durch Landesanteile am Steueraufkommen dar. Haben die Kommunen in der Vergangenheit hohe eigenen Steuereinnahmen gehabt, so sinkt die Zuweisung des Landes, gab es Steuereinbrüche bei einzelnen Städten, dann steigen dort die Zuweisungen für das Folgejahr. In den Zahlen sind auch die Pauschalen etwa für die Schul- und Sportförderung enthalten.


Hintergrund - Eckpunkte zur Gemeindefinanzierung 2021:
  • Das GFG erfährt vor diesem Hintergrund eine Aufstockung aus dem NRW-Rettungsschirm in Höhe von rd. 928 Mio. EUR, um auf diese Weise nicht nur keinen Rückgang, sondern eine weiterhin positive Entwicklung der Gemeindefinanzierung zu gewährleisten.
  • Hinsichtlich der Verteilung der Finanzzuweisungen werden im GFG 2021 die Regelungen des GFG 2020 für die aus den Grunddaten zu entwickelnden Bedarfsparameter (Gewichtungsfaktoren der Nebenansätze, Hauptansatzstaffel) beibehalten.
  • Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale wird von 130 Millionen Euro um 10 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro aufgestockt.                                
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Informationen Kommunalfinanzen


Die Gesamtzuweisungen des Landes ergeben sich aus der beigefügten Tabelle (in Euro):

 
Gebietskörperschaft
Gesamtzuweisungen 2020
Gesamtzuweisungen 2021
Ahlen, Stadt
37.169.320,67
36.859.915,08
Beckum, Stadt
19.867.162,93
21.530.745,62
Beelen
1.441.160,06
1.715.041,93
Drensteinfurt, Stadt
4.776.073,62
4.514.735,44
Ennigerloh, Stadt
9.146.962,91
8.722.692,21
Everswinkel
1.432.903,56
1.499.754,62
Oelde, Stadt
3.099.759,65
3.314.261,24
Ostbevern
3.763.848,03
4.047.037,86
Sassenberg, Stadt
2.037.324,33
4.731.212,64
Sendenhorst, Stadt
2.473.160,72
3.002.790,93
Telgte, Stadt
2.363.535,51
2.519.024,41
Wadersloh
4.382.615,48
5.281.581,53
Warendorf, Stadt
9.447.858,80
10.193.296,20
Kreis Warendorf
101.401.686,27
107.932.089,71