Henning Rehbaum MdB

Finanzielle Förderung von Feuerwehrgerätehäusern

Das NRW-Kommunalministerium hat einen Sonderaufruf für die finanzielle Förderung von Feuerwehrgerätehäusern in Orten und Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern herausgegeben. Die Obergrenze pro Förderung beträgt 250.000 Euro. In zahlreichen Ortschaften im Kreis Warendorf stehen aktuell Sanierungen, Um-oder Neubauten der Feuerwehrgerätehäuser an. Ich empfehle den betroffenen Kommunen zu prüfen, wie das Förderprogramm von Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) genutzt werden kann.

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https://www.mhkbg.nrw/ministerin-scharrenbach-dorferneuerung-2021-mit-sonderaufruf-feuerwehrhaeuser-doerfern-2021-startet